Garantiebestimmungen

Die 20 Jahres Garantie umfasst die Dichtheit der Folie und die Stabilität des Aufbaues sofern diese nicht Mechanisch, durch Holzschädlingen (z.B. Termiten), oder durch Mißbräuchliche Verwendung beschädigt werden.

Wir können nur für Dochtbeete Garantieren die von uns Aufgebaut und befüllt werden, es ist zwar keine Raketenwissenschaft aber es können beim Aufbau Fehler gemacht werden die maßgeblich zur Verkürzung der Haltbarkeit führen.

Wir arbeiten mit heimischen Lärchenholz, dieses wird von uns aus Umweltaspekten nicht mit Holzschutz versehen. Die farbliche Veränderung (Vergrauen) ist daher natürlich und kein Grund für Reklamation oder einen Garantieanspruch.

Ja Holz lebt, es schwindet und quillt je nach Feuchtigkeit, dadurch entstehen kleinere Risse und Fugen, auch das ist Natürlich und stellt keinen Grund für Reklamation oder einen Garantieanspruch dar.

Die Witterungsbeständigkeit des Lärchenholzes ist zu einem großen Teil auch dem hohen Harzgehalt geschuldet, dieses kann an heißen Tagen auch austreten. Wir achten zwar darauf, die sogenannten Harzgallen zu entfernen, ganz verhindern lässt sich der Harzaustritt trotzdem nicht und stellt keinen Grund für Reklamation oder einen Garantieanspruch dar.

Zusätzlich an- oder aufgebaute Konstruktionen, welche nicht von uns geliefert werden, sind entsprechend zu Sichern. Wir übernehmen dafür keine Haftung. Schäden die dadurch am Dochtbeet entstehen stellen keinen Grund für Reklamation oder einen Garantieanspruch dar.